Maximalkosten – Vorgabe der Entgelthöhe

Von 1998 bis 2007 gab es die Telekommunikations Kundenschutzverordnung
(TKV) mit der folgenden Festlegung:

§18 Kundenvorgabe der Entgelthöhe

Der Kunde kann gegenüber dem Anbieter von Telekommunikations-
dienstleistungen für die Öffentlichkeit vorgeben, bis zu welcher
monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will.
Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung
des Kunden überschritten wird.

Nachdem diese Verordnung in Deutschland von fast allen Tk-Anbietern
beharrlich ignoriert wurde, hat sie die Politik schließlich
kurzerhand abgeschafft und damit dieses eigentlich sehr sinnvolle und
technisch problemlos zu realisierende Kundenrecht begraben.

Denoch: IN-Ulm bleibt dabei! Jeder Nutzer hat weiterhin die
Möglichkei, individuell seine maximale monatliche
Entgelthöhefestzulegen.

Diese wird angwendet auf die variablen Kosten. Variable Kosten entstehen
bei IN-Ulm nur für nachberechnetes Übertragungsvolumen (Zeitabhängige
Abrechungen gibt es bei uns bekanntlich nicht). D.h. der Nutzer kann nun
in 10 Euro-Schritten bestimmen, welche Summe er monatlich maximal für
zusätzliches Übertragungsvolumen bereit ist auszugeben.

Ist die Entgelthöhe bereits vor Monatsende erreicht, wird der Anschluß
für weiteren kostenpflichtigen Datenverkehr gesperrt.